Zustiftung

Der Vorteil der Zustiftung ist, dass die Mittel langfristig an den Zweck der Stiftung gebunden werden (siehe oben).

Die einzelnen steuerrechtlichen Regelungen und Wirkungen sollten jeweils mit einem Steuerberater besprochen werden. Hierzu bietet die Maria-Grönefeld-Stiftung ihre Unterstützung an und arbeitet mit einem anerkannten und erfahrenen Steuerberatungsbüro zusammen.

Die treuhänderische Stiftung unter dem Dach der Maria-Grönefeld-Stiftung ist eine weitere besondere Form:

Hier wird eine unselbstständige Stiftung entsprechend der Zweckbestimmung des Stifters über einen Treuhandvertrag und eine Satzung neu installiert. Der Förderverein der Maria-Grönefeld-Stiftung sichert die gesonderte Verwaltung des Vermögens sowie die Verwendung der Erträge gemäß dem festgeschriebenen Stiftungszweck zu. Damit ist die Verwaltung der gesonderten treuhänderischen Stiftung gewährleistet.