Wer die Maria-Grönefeld-Stiftung nicht als Erbe einsetzen möchte und ihr dennoch etwas von seinem Nachlass zukommen lassen will, kann dies über ein Vermächtnis regeln. Das Vermächtnis ist eine konkrete und zielgerichtete Zuwendung für eine Organisation.
Es ist ein einfacher Weg, eine gute Sache zu unterstützen. So kann man im Testament alle wesentlichen Dinge seiner Familie hinterlassen und dennoch eine bestimmte Summe der gemeinnützigen Organisation vermachen.
Das Vermächtnis ist die einmalige Chance etwas Sinnvolles für benachteiligte Menschen zu tun.
Dabei fließt das Vermächtnis in vollem Umfang der Organisation zu, da die Maria-Grönefeld-Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit ist. Ein Vorteil dieser Variante könnte zum Beispiel sein, dass durch ein Vermächtnis die Erben in den Bereich der Erbschaftsfreibeträge fallen und sie dadurch keine Erbschaftssteuer entrichten müssen.
Im Testament wird in der Regel eindeutig festgelegt, wer Erbe des Nachlasses ist. Das können Verwandte, Freunde oder eine gemeinnützige Organisation wie die Maria-Grönefeld-Stiftung sein.