Neben der Erbeinsetzung oder dem Vermächtnis hat man noch eine weitere Möglichkeit, seinen Nachlass aufzuteilen. Schon zu Lebzeiten kann man eine Schenkung veranlassen.
Schenken kann man Vermögens- oder Sachwerte.
Der Vorteil ist, dass die Schenker die Freude der Beschenkten und den Einsatz ihrer Mittel noch erleben. Sie können den Erfolg Ihrer Spende mit den profitierenden Menschen teilen.
Der Vorteil der begünstigten Organisation ist, dass sie das Geld sofort einsetzen kann und für den Fall der Gemeinnützigkeit von der Erbschaftssteuer befreit ist.